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GEMA und Urheberrecht
 

Bei der Vervielfältigung von CDs mit Audio-Inhalten tritt die GEMA in den Vordergrund um zu prüfen ob es sich um GEMA-Freie oder GEMA-Pflichtige Werke handelt. Dazu sind Sie verpflichtet alle Werke, die sich auf der CD befinden der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zu melden.

Bei Gemafreien Audio-Inhalten fallen nach Prüfung durch die GEMA mit der Freistellungserklärung (Formular 1) in der Regel keine GEMA-Gebühren an.
Bei GEMA-Pflichtigen Inhalten wie z.B. Kommernzielle Musiken müssen die jeweiligen Urheber- und sonstige Rechte bei der GEMA erworben werden.

Zur Herstellung/Vervielfältigung von Audio-CDs füllen Sie bitte Formular 1. und 2. vollständig aus und schicken Sie es an die Jeweilige Bearbeitungsstelle.

Formulare zur Vervielfältigung von Audio-CDs (PDF-Format):

1. Gema- Freistellungantrag (an die GEMA)
2. Gema- Freistellungs- und Urheberrechtserklärung (an DMS-Recording)

Aus rechtlichen Gründen müssen Sie die Anmeldung bei der Gema selbst vornehmen.
Erst nach Eingang der GEMA-Freistellungserklärung können wir mit der Produktion beginnen.

Bei Fragen zur GEMA-Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an die GEMA:

GEMA-München
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Tel.: +49 - (0)89 - 48 00 3 - 00
Fax: +49 - (0)89 - 48 00 3 - 969
E-Mail: gema@gema.de

 

 

 

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